Anhänger. Diese Leuchten sind Pflicht.

Wer einen Anhänger hinter sein Fahrzeug spannt, muss einiges beachten. Hierbei spielen nicht zulässige Abmessungen und Lasten eine Rolle, sondern auch die richtige Beleuchtung.

Gerade bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen ist es erforderlich, mittels Leuchten die Begrenzungen eines Anhängers sichtbar zu machen. Hier gibt es für alle Seiten bestimmte Vorschriften, die eingehalten werden müssen:

Vorderseite:

  • Zwei weiße, nicht dreieckige Strahler (links + rechts).
  • Ragt der Anhänger seitlich mehr als 40 cm über die Leuchten des Zugfahrzeugs hinaus, müssen 2 Begrenzungsleuchten am Anhänger (links + rechts) angebracht sein.

Längsseite:

  • Gelbe, nicht dreieckige Strahler.
  • Bei über 6 m Länge: gelbe Seitenmarkierungsleuchten.
  • Anhänger von mehr als 1,8 m Breite dürfen und von mehr als 2,1 m Breite müssen außen nach vorne weiß und nach hinten rot wirkende Umrissleuchten haben.

Rückseite:

  • Je links und rechts rote Brems- und Schlussleuchten, gelbe Blinkleuchten, rote und dreieckige Rückstrahler sowie 1 oder 2 rote Nebelschlussleuchte(n).

Verfügt Ihr Anhänger über alle notwendigen Beleuchtungseinrichtungen? Falls nicht, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen weiter und rüsten fehlenden Leuchten nach.